Rechtsprechung
RG, 25.01.1910 - V 835/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wann sind im Sinne des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, vom 9. Januar 1907 § 2 Abs. 2, § 4 Entwürfe für Bauwerke als Werke der bildenden Künste anzusehen? 2. Verhältnis dieser Vorschriften zu § 1 Nr. 3 des Gesetzes, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 43, 196
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.03.1957 - I ZR 236/55
Bauwerk und Kunstschutz
Lediglich in einer, noch zu erörternden Entscheidung des 5. Strafsenats aus dem Jahre 1910 (RGSt 43, 196) ist die Bedeutung des Erfordernisses künstlerischer Zweckbestimmung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 KunstUrhG berührt.Deshalb kann dem bereits erwähnten Erkenntnis des 5. Strafsenats des Reichsgerichtes (RGSt 43, 196 [l99]), das einem Rathaus schlechthin den Kunstschutz mit der Begründung versagt, es diene nicht künstlerischen Zwecken, weil es für Gebrauchszwecke der Gemeinde und ihrer Verwaltung bestimmt sei, insoweit nicht beigepflichtet werden (ebenso Hen?sler, Urheberschutz in der angewandten Kunst und Architektur, 1950, S 67).
Aus dem gleichen Grund kann der neuerdings von Landgerichten (MDR 1949, 563 und NJW 1952, 888) unter Bezugnahme auf RGSt 43, 196 vertretenen Auffassung, das Kunstschutzgesetz könne keine Anwendung finden, wenn der Gebrauchszweck vor dem u. U. gleichzeitig mitverfolgten künstlerischen Zweck den Vorrang habe, nicht zugestimmt werden.
- BGH, 25.10.1955 - I ZR 200/53
Urheberrecht an Bebauungsplänen
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